Wer seine Arbeitszeit hinter sich hat und die staatliche Rente bezieht, der sollte bedenken, dass man mit der erreichten Altersrente, seinen Lebensstandard meist nicht halten kann. Die Zukunftsprognosen bei der Rente sind, dass viele Rentner ihre Altersrente aufstocken müssen. Das kann mit einer kapitalgedeckten Altersvorsorge geschehen, die nicht vor der Armut im Alter schützt, sondern auch Vorteile gegenüber der gesetzlichen Rente hat. Wer hierzulande eine Rente erhalten möchten der muss in die Rentenkasse einbezahlen. Damit schafft sich der Verbraucher eine Vorsorge im eigenen Alter. Der sogenannte Generationenvertrag sagt demnach aus, dass unsere junge Generation, die Altersvorsorge für die Älteren stützt. Da die Menschen aber immer älter werden, und da immer weniger Arbeitnehmer in die Rentenkasse einbezahlen, kann es sich lohnen, die Altersvorsorge selbst zu stützen. Das kann mit einer kapitalgedeckten Altersvorsorge geschehen. Was ist eine Kapitalgedeckte Altervorsorge? Kann mit der kapitalgedeckten Altersvorsorge, die gesetzliche Rente, aus Kapitalvermögen, aufgestockt werden?
Verbraucher können dabei aus verschiedenen Bausteinen wählen. Zum einen steht die betriebliche Altersvorsorge bereit, die in einem Arbeitsverhältnis erworben wird. So kann ein Teil des Gehalts zur betrieblichen Altersvorsorge genutzt werden, wenn vom Arbeitnehmer so gewünscht. Aber auch die Riester-Rente ist ein Rentenmodell, mit dem eine Altersvorsorge aufgebaut werden kann. Man denke hier an die sogenannte Wohn-Riester, mit dem eine Hausfinanzierung staatlich gefördert werden kann. Mit der Basis-Rente, die Rürup-Rente, die zwar nicht so wie die Riester-Rente staatlich gefördert werden kann, bringt dennoch steuerliche Vorteile. So können die eingezahlten Beiträge in der Steuererkklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Arbeitnehmer erhalten mit der kapitalgedeckten Altersvorsorge, ein Werkzeug in die Hand, dass es erlaubt Vermögen aufzubauen. Wichtig zu wissen ist auch, dass allein aus Sozialleistungen und Transfergeldern die generell aus dem Erwerbseinkommen stammen können, keine starke kapitalgedeckte Altersvorsorge entstehen kann. Das ist somit ein Grund, die gesetzliche Rente durch die kapitalgedeckte Altersvorsorge aufzustocken. Um ein eventuelles Risiko zu umgehen, sollte die Altersvorsorge gestreut werden.