Fr. Jan 10th, 2025

Die Rürup-Rente oder auch Basisrente genannt, kann als eine kapitalgedeckte Leibrentenversicherung abgeschlossen werden. Dazu bieten sich private Anbieter, für die eigene Altersvorsorge an. Grundsätzlich ist die Rürup-Rente eine private Rentenversicherung, die jeder abschließen kann. Diese Basisrente gilt als lukrativ, da sie steuerlich begünstigt ist. Der Staat fördert die Rente, mit einer Vergünstigung in der Ansparphase. Das bedeutet, noch während der aktiven Arbeitszeit. Die Beiträge werden dabei vom Einkommen abgezogen. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen. Die Rürup-Rente gibt es als klassische Rentenversicherung mit einer festverzinslichen Anlage. Derzeit (2020) liegt der maximale Garantiezins bei 0,9 Prozent für Neuverträge. Ebenso als Klassik-Rentenprodukt, als fondsgebundene Rentenversicherung und als sogenannter Fondsparplan. Im Jahr 2020 konnten maximal 25046 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Es sind 90 Prozent, die das Finanzamt als Sonderausgaben anerkennt. Die Auszahlung der Rente erfolgt monatlich, eine Kapitalzahlung auf einmal, gibt es nicht. Die Rente muss also teilweise oder voll besteuert werden. Wie bei der gesetzlichen Rente auch, gelten die gleichen Steuerregeln.

Aber was ist eine Rürup Rente denn nun? Der Versicherungvertrag muss bestimmte Bedingungen erfüllen. So muss eine lebenslange Rente vereinbart werden. Allerdings muss keine Mindestrente garantiert werden. Das ist auch der Grund, warum eine fondsgebundene Rentenversicherung für die Rürup-Rente in Frage kommt. Was die spätere Rentenzahlung betrifft, so muss diese monatlich gleich sein, kann aber auch steigend erfolgen. Allerdings darf sie nicht vor dem 60. Geburtstag beginnen. Bei Verträgen, die nach dem 31.12.2011 abgeschlossen wurden, kann die Zahlung frühestens mit 62 Jahren beginnen. Auch dürfen die Ansprüche, die aus dem Vertrag entstehen können, nicht vererblich und nicht übertragbar sein. Ebenso nicht beleihbar und nicht kapitalisierbar sein. Seit dem Jahr 2010 müssen, genau wie die Riester-Rente, alle Rürup-Verträge nach § 5a AltTZG zertifiziert sein. Das Bundeszentralamt für Steuern, wird das Zertifikat beantragen. Das hat den Effekt, dass dem Finanzamt der Vertrag bei Zuteilung, nicht mehr vorgelegt werden muss.